Am 13.09.2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.
Für Arbeitgeber stellen sich jetzt viele Fragen:
Muss die Verpflichtung sofort umgesetzt werden?
Wie ist die Arbeitszeit genau zu erfassen?
Kann die Erfassung an die Arbeitnehmer übertragen werden?
Welche Form der Erfassung ist erforderlich?
Gilt die Verpflichtung auch für Kleinbetriebe?
Diese und weitere Fragestellungen möchten wir gerne im Rahmen unseres Webinars gemeinsam mit dem Wirtschaftsverein erörtern.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!