Die EU-Whistleblowing-Richtlinie bringt eine Vielzahl relevanter Neuerungen mit sich und stellt Unternehmen damit vor neue Herausforderungen.
Ein geeignetes internes Hinweisgebersystem, das ständig verfügbar ist, die Option auf Anonymität bietet, in den relevanten Sprachen angeboten wird und mit verständlichen Erklärungen ausgestattet ist, ist unabdingbar.
Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Inhalten der Richtlinie sowie der Einrichtung eines Hinweisgebersystems vertraut machen und mit der Konzeptionierung und Implementierung des Hinweisgebersystems beginnen.
Auch diejenigen Unternehmen, die bereits über eine „Whistleblowing-Hotline“ verfügen, müssen überprüfen, ob und wo Anpassungsbedarf besteht. Denn es wird häufig der Fall sein, dass die vorhandenen Meldesysteme die sehr spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch nicht erfüllen.
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