Gesellschaften sind ein beliebtes Gestaltungsinstrument innerhalb von Familien.
Dafür gibt unterschiedliche Gründe: So können bei einer frühzeitigen Beteiligung die erb- bzw. schenkungsteuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre ausgeschöpft und damit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer gespart werden. Ertragsteuerlich können Einkünfte auf mehrere Familienmitglieder verteilt und so ein Progressionsvorteil genutzt werden.
Neben steuerlichen Gründen werden Kinder auch als Gesellschafter aufgenommen, um sie auf eine Vermögens- und Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie vorzubereiten. Durch eine frühzeitige Beteiligung am Unternehmen können wirtschaftliche Kompetenz und unternehmerische Verantwortung vermittelt werden. Familiengesellschaften sollen aber auch das Vermögen vor Zerschlagung im Falle eines Streits und vor Scheidung eines Gesellschafters schützen und sollen verhindern, dass das Vermögen an familienfremde Personen fällt. Es gibt also aus Sicht von Eltern und auch Großeltern vielfältige Gründe, bei einer Vermögens- und Nachfolgeplanung Kinder bzw. Enkelkinder im Rahmen einer Familiengesellschaft am Vermögen zu beteiligen. Dabei sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Beteiligung von Minderjährigen.
Das Webinar gibt einen Überblick über die Grundlagen von Familiengesellschaften und weist auf einige Besonderheiten hin.
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